Beschlagnahme Beschluss – LEBENDIG GEFRESSEN

Lebendig gefressen – Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Tiergarten, Berlin, vom 15.08.1995 (Az. 351 Gs 3788/95), veröffentlicht im BPjS-Report bzw. später im BPjM Aktuell.

Filmdaten

MerkmalInformation
OriginaltitelMangiati vivi!
Deutscher TitelLebendig gefressen
Jahr1980
ProduktionslandItalien
RegieUmberto Lenzi
DrehbuchUmberto Lenzi
ProduzentenMino Loy, Luciano Martino
MusikBudy Maglione
KameraFederico Zanni
SchnittEugenio Alabiso
Laufzeitca. 88–93 Minuten (je nach Fassung)
GenreHorror, Kannibalenfilm, Exploitation (Wikipedia)

Besetzung

  • Robert Kerman – Mark Butler
  • Janet Ågren – Sheila Morris
  • Ivan Rassimov – Jonas Melvin
  • Paola Senatore – Diana Morris
  • Me Me Lai – Mowara
  • Mel Ferrer – Professor Carter

Alternative Titel

  • Mangiati vivi!
  • Eaten Alive!
  • Eaten Alive by the Cannibals
  • Eaten Alive from the Cannibals
  • The Emerald Jungle
  • Doomed to Die
  • Mangiati vivi dai cannibali
  • Dschungel der Kannibalen
  • Comidos Vivos! (spanischer Markt) (MediabookDB)

Zensur- und Verbotsgeschichte in Deutschland

Indizierung

  • 22.04.1982
  • Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS).
  • Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien wegen der drastischen Gewalt- und Tierquälerelemente.

Beschlagnahme

  • 19.09.1986
  • Amtsgericht München
  • Az.: 443 Gs 181/86
  • Beschlagnahme nach § 131 StGB (Gewaltdarstellung).

Später wurden im Rahmen weiterer Sammelbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten (u. a. 15.08.1995, Az. 351 Gs 3788/95) zahlreiche Videoauflagen erneut erfasst bzw. bestätigt. Dabei wurden verschiedene Vertriebsfassungen des Films zusammen mit anderen Horrorfilmen beschlagnahmt.

Warum wurde der Film verboten?

Entscheidend waren:

  • außergewöhnlich explizite Gewalt
  • Kannibalismusdarstellungen
  • Verstümmelungen
  • sexuelle Gewalt
  • echte Tierötungen während der Dreharbeiten (u. a. Krokodil und Leguan)

Gerade die Kombination aus gespielter Gewalt und tatsächlich getöteten Tieren machte den Film zu einem der umstrittensten Vertreter des italienischen Kannibalenfilms.


Aufhebung des Verbots

Nach rund 40 Jahren änderte sich die Rechtslage:

  • 2022
  • Streichung von der Liste B
  • Aufhebung der Beschlagnahme
  • keine Indizierung mehr

Dadurch konnte der Film erstmals offiziell und ungekürzt in Deutschland erscheinen.


Situation in anderen Ländern

Italien

  • reguläre Kinoauswertung
  • keine dauerhafte Beschlagnahme

USA

  • unter dem Titel Eaten Alive!
  • lange Zeit nur als Import erhältlich
  • später mehrere ungekürzte Veröffentlichungen auf DVD und Blu-ray

Großbritannien

  • zeitweise problematisch im Umfeld der sogenannten „Video Nasties“.
  • Der Film gehörte zwar zu den kontrovers diskutierten Kannibalenfilmen, stand aber nicht dauerhaft auf der offiziellen Liste der beschlagnahmten „Video Nasties“. Veröffentlichungen erfolgten später in gekürzter und schließlich auch ungekürzter Form.

Besonderheiten

Der Film orientiert sich lose an zwei damals viel diskutierten Ereignissen:

  • dem Massenselbstmord der People’s Temple-Sekte unter Jim Jones (Jonestown, 1978),
  • dem Erfolg des Films Cannibal Holocaust, dessen Popularität den italienischen Kannibalenfilm maßgeblich prägte.

Veröffentlichungen in Deutschland

Der Film erschien im Laufe der Jahre u. a. bei:

  • Bavaria Tape (VHS)
  • XT Video
  • Nameless Media (Blu-ray/4K UHD)
  • Cinestrange Extreme (Import) (Schnittberichte)

Erwähnenswert, dass „Lebendig gefressen“ zu den bekanntesten Vertretern des italienischen Kannibalenfilm-Booms der späten 1970er- und frühen 1980er-Jahre zählt und neben Cannibal Ferox und Cannibal Holocaust zu den am häufigsten indizierten und beschlagnahmten Genrefilmen in Deutschland gehörte.