Beschlagnahme Beschluss – LEBENDIG GEFRESSEN
Lebendig gefressen – Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Tiergarten, Berlin, vom 15.08.1995 (Az. 351 Gs 3788/95), veröffentlicht im BPjS-Report bzw. später im BPjM Aktuell.
Filmdaten
| Merkmal | Information |
|---|---|
| Originaltitel | Mangiati vivi! |
| Deutscher Titel | Lebendig gefressen |
| Jahr | 1980 |
| Produktionsland | Italien |
| Regie | Umberto Lenzi |
| Drehbuch | Umberto Lenzi |
| Produzenten | Mino Loy, Luciano Martino |
| Musik | Budy Maglione |
| Kamera | Federico Zanni |
| Schnitt | Eugenio Alabiso |
| Laufzeit | ca. 88–93 Minuten (je nach Fassung) |
| Genre | Horror, Kannibalenfilm, Exploitation (Wikipedia) |
Besetzung
- Robert Kerman – Mark Butler
- Janet Ågren – Sheila Morris
- Ivan Rassimov – Jonas Melvin
- Paola Senatore – Diana Morris
- Me Me Lai – Mowara
- Mel Ferrer – Professor Carter
Alternative Titel
- Mangiati vivi!
- Eaten Alive!
- Eaten Alive by the Cannibals
- Eaten Alive from the Cannibals
- The Emerald Jungle
- Doomed to Die
- Mangiati vivi dai cannibali
- Dschungel der Kannibalen
- Comidos Vivos! (spanischer Markt) (MediabookDB)
Zensur- und Verbotsgeschichte in Deutschland
Indizierung
- 22.04.1982
- Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS).
- Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien wegen der drastischen Gewalt- und Tierquälerelemente.
Beschlagnahme
- 19.09.1986
- Amtsgericht München
- Az.: 443 Gs 181/86
- Beschlagnahme nach § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
Später wurden im Rahmen weiterer Sammelbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten (u. a. 15.08.1995, Az. 351 Gs 3788/95) zahlreiche Videoauflagen erneut erfasst bzw. bestätigt. Dabei wurden verschiedene Vertriebsfassungen des Films zusammen mit anderen Horrorfilmen beschlagnahmt.
Warum wurde der Film verboten?
Entscheidend waren:
- außergewöhnlich explizite Gewalt
- Kannibalismusdarstellungen
- Verstümmelungen
- sexuelle Gewalt
- echte Tierötungen während der Dreharbeiten (u. a. Krokodil und Leguan)
Gerade die Kombination aus gespielter Gewalt und tatsächlich getöteten Tieren machte den Film zu einem der umstrittensten Vertreter des italienischen Kannibalenfilms.
Aufhebung des Verbots
Nach rund 40 Jahren änderte sich die Rechtslage:
- 2022
- Streichung von der Liste B
- Aufhebung der Beschlagnahme
- keine Indizierung mehr
Dadurch konnte der Film erstmals offiziell und ungekürzt in Deutschland erscheinen.
Situation in anderen Ländern
Italien
- reguläre Kinoauswertung
- keine dauerhafte Beschlagnahme
USA
- unter dem Titel Eaten Alive!
- lange Zeit nur als Import erhältlich
- später mehrere ungekürzte Veröffentlichungen auf DVD und Blu-ray
Großbritannien
- zeitweise problematisch im Umfeld der sogenannten „Video Nasties“.
- Der Film gehörte zwar zu den kontrovers diskutierten Kannibalenfilmen, stand aber nicht dauerhaft auf der offiziellen Liste der beschlagnahmten „Video Nasties“. Veröffentlichungen erfolgten später in gekürzter und schließlich auch ungekürzter Form.
Besonderheiten
Der Film orientiert sich lose an zwei damals viel diskutierten Ereignissen:
- dem Massenselbstmord der People’s Temple-Sekte unter Jim Jones (Jonestown, 1978),
- dem Erfolg des Films Cannibal Holocaust, dessen Popularität den italienischen Kannibalenfilm maßgeblich prägte.
Veröffentlichungen in Deutschland
Der Film erschien im Laufe der Jahre u. a. bei:
- Bavaria Tape (VHS)
- XT Video
- Nameless Media (Blu-ray/4K UHD)
- Cinestrange Extreme (Import) (Schnittberichte)
Erwähnenswert, dass „Lebendig gefressen“ zu den bekanntesten Vertretern des italienischen Kannibalenfilm-Booms der späten 1970er- und frühen 1980er-Jahre zählt und neben Cannibal Ferox und Cannibal Holocaust zu den am häufigsten indizierten und beschlagnahmten Genrefilmen in Deutschland gehörte.
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